• ab dem 20. Lebensjahr ist die Spiegeleinstellung des Muttermundes, Entnahme von Untersuchungsmaterial vom Muttermund (PAP-Abstrich), sowie zweihändige Tastuntersuchung und eine Blutdruckkontrolle vorgesehen
  • ab den 30. Lebensjahr zusätzlich eine Tastuntersuchung der Brüste sowie der Lymphabflussgebiete
  • ab dem 50. Lebenjahr werden zusätzlich die Tastuntersuchung des Enddarms und die Stuhluntersuchung auf Blut durchgeführt
  • ab dem 55. Lebensjahr besteht die Möglichkeit einer vorsorglichen Darmspiegelung