
- ab dem 20. Lebensjahr ist die Spiegeleinstellung des Muttermundes, Entnahme von Untersuchungsmaterial vom Muttermund (PAP-Abstrich), sowie zweihändige Tastuntersuchung und eine Blutdruckkontrolle vorgesehen
- ab den 30. Lebensjahr zusätzlich eine Tastuntersuchung der Brüste sowie der Lymphabflussgebiete
- ab dem 50. Lebenjahr werden zusätzlich die Tastuntersuchung des Enddarms und die Stuhluntersuchung auf Blut durchgeführt
- ab dem 55. Lebensjahr besteht die Möglichkeit einer vorsorglichen Darmspiegelung